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Aktuelles

15. Mai 2012

Vollzeitige Bildungsmaßnahme bzw. Vollzeitstudium in voller Höhe abziehbar

Fahrten zwischen Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung können in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden.

(BFH-Urteil vom 9.02.2012 - Az. VI R 42/11 und Az. VI R 44/10)

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